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Radfahren in (und um) Halver

 

 

Das Radfahren auf Gehwegen

 

Die Beschwerden über Radfahrer auf Gehwegen (im Volksmund Bürgersteige) häufen sich – auch in Halver! Dazu gibt es einen dringenden Handlungsbedarf, nicht nur durch Ordnungsamt und Polizei, sondern auch aus der Politik und Verwaltung. Die ersten Ansätze wurden gemacht, sind bislang aber eher der berühmte „Tropfen auf den heißen Stein“. Was fehlt sind ausgewiesene Radwege! Da diese in Halver fehlen, wird vielfach fleißig auf den Gehwegen gefahren. Und dies besonders häufig verbotener Weise und vor allem zum Leidwesen von Gehbehinderten mit und ohne Rollator, sowie von Rollstuhlfahrern, Kindern und Personen mit Kinderwagen. Diese werden durch das Radfahren auf Gehwegen ganz erheblich gefährdet. Für Kinder gilt von Rechts wegen:

  1. Ein Gehweg (Bürgersteig) darf mit einem Fahrrad von Kindern befahren werden, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  2. Aus Sicherheitsgründen müssen Kinder bis 8 Jahre beim Radfahren einen Gehweg benutzen.
  3. Seit Dezember 2016 dürfen Kinder unter acht Jahren auch auf Radwegen fahren, wenn diese baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Für einfache Radfahr- und Schutzstreifen auf der Straße (z.B. Hagedornstraße) gilt dies nicht!
  4. Seit Dezember 2016 dürfen Eltern gemeinsam mit ihren Kindern (bis acht Jahre!) auf dem Gehweg Fahrradfahren – aber es gilt dabei: Pro Kind nur eine Begleitperson (im Alter von mindestens 16 Jahren!). Weitere Begleiter über zehn Jahre müssen auf der Straße fahren.

Besonders oft fahren erwachsene Radfahrer unverantwortlich und verbotener Weise auf Gehwegen (z.B. in der oberen Frankfurter Straße; s. Foto) zwischen Karlshöhe und Herpiner Weg. Auch eine verbotene Unsitte von Radfahrern ist das fahrende Überqueren von Straßen auf Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) oder Fußgängerampeln. Dies zieht ein Bußgeld nach sich. Solche Überquerungen sind nur erlaubt, wenn das Fahrrad geschoben wird. An Ampelanlagen wird dies gerne gemacht um das Rotlicht für den Straßenverkehr zu umgehen. Dann radeln rücksichtslose Radfahrer vor der Ampel auf den Gehweg, nutzen fahrend die Fußgängerampel und radeln hinter der Ampel wieder auf die Straße. Das ist ein zu ahndender Rotlichtverstoß.

 

„Fahren in der nicht freigegebenen Fußgängerzone oder auf dem Gehweg“ kostet ein Bußgeld von mindestens 15,00 Euro falls dabei niemand behindert wurde. Bei gleichzeitiger Behinderung anderer erhöht sich das Bußgeld auf 20,00 Euro, wenn andere gefährdet werden auf 25,00 Euro. Wird ein Unfall vom Radfahrer verschuldet und/oder beim Fahren auf dem Gehweg bzw. in der Fußgängerzone ein Sachschaden verursacht, so beträgt das Bußgeld 30,00 Euro. Zusätzlich muss der Radfahrer natürlich für den verursachten Schaden aufkommen.

 

Schwerwiegende Verstöße von Radfahrern wie beispielsweise Rotlichtverstöße, Radfahren unter Alkoholeinfluss usw. ist genauso ein Verstoß gegen die Straß0enverkehrsordnung wie beim Autofahren und kostet ebenso ein Bußgeld und beschert dem Verkehrssünder „Punkte in Flensburg“! Übrigens: In Deutschland sind Kinder ab dem 14. Lebensjahr strafmündig und müssen sich für ihre Verfehlungen gegebenenfalls auch vor Gericht verantworten. Soweit die Rechtslage.

 

 

Das Parken auf Rad- und Gehwegen

 

Ab dem 09. November 2021 wurde das Parken auf Rad- und Gehwegen sowie auf Fahrradschutzstreifen richtig teuer. Bis dahin kostete es lediglich 15,00 Euro. Seit dem genannten Stichtag wurde das verbotswidrige Blockieren von und das unerlaubte Abstellen von Fahrzeugen auf Rad- und Gehwegen sowie auf Fahrradschutzstreifen im Bußgeldkatalog auf bis zu 110,00 Euro erhöht.

 

Das verbotswidrige Parken auf Rad- und Gehwegen sowie auf Fahrradschutzstreifen beschwert dem Verkehrssünder auch Punkte in Flensburg, wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise die Radfahrer behindert oder gefährdet werden. Eine Behinderung liegt bereits dann vor, wenn der Radfahrer einem Fahrzeug, dass den Radweg oder Fahrradschutzstreifen blocert, ausweichen muss. Wer sein Fahrzeug für eine Zeitdauer von mehr als einer Stunde auf dem Geh- oder Radweg bzw. Fahrradschutzstreifen parkt, bekommt ebenfalls einen Eintrag. Das Gleiche gilt, wenn es beim verbotswidrigen Parken auf Rad- und Gehwegen sowie auf Fahrradschutzstreifen zu einer Sachbeschädigung kommt.

 

 

Ortsgruppe Halver des ADFC

 

Anfang Mai 2022 wurde die Ortsgruppe Halver des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) gegründet, die zum ADFC-Kreisverband Märkischer Kreis gehört. Am 16. Mai 2022 gab es dann das erste Radlertreffen im Jugendcafé Aquarium. Nachdem die beiden Ortsgruppensprecher Norbert Schrage und Jochen Lehmann die 16 Teilnehmer des Treffens begrüßt hatten, wurden Anregungen für Themen gesammelt, mit denen man sich künftig als starke Fahrradlobby profilieren und die Fahrradpolitik in Halver verbessern will.

 

Anwesend waren auch Friedrich Hattendorf, frisch gewählter Kreisvorsitzende des ADFC, und drei Mitglieder des Arbeitskreises Radwege. Sie berichteten über ihre Arbeit. Die Initialzündung zur Gründung der Ortsgruppe Halver war der von Claudia Wrede kurz zuvor organisierte Fahrradtag am Bürgerzentrum. Die Teilnehmer einigten sich auf drei Schwerpunkte ihrer künftigen Vereinsarbeit. Das sind Lobbyarbeit/Politik, Touristik/Freizeit und Vereinsleben/Gemeinschaft/Aktionen. Themen, mit denen sich der Verein künftig beschäftigen will, sind die Projekte, die in Halver bereits auf der Agenda stehen. Dazu brachten Armin Kibbert, Paul-Adolf Turck und Martin Halbrügge die Vereinsmitglieder auf den aktuellen Stand. Die Ortsgruppe Halver will sich einmal im Monat treffen.

 

 

Ausgewiesene Radwege und Fahrradschutzstreifen in Halver

 

Einen Radweg gibt es noch gar nicht in Halver und bisher auch nur einen einzigen Fahrradschutzstreifen für Radfahrer. Dieser ist im Bereich des neu angelegten Teils der Hagedornstraße und geht von der Frankfurter Straße (vor der Ampelkreuzung) aus bis zur Einmündung Tannenweg/Bahnhofstraße an der Ecke des Parkplatzes vom Einkaufzentrum.

 

 

Hermann-Köhler-Straße eine Fahrradstraße?

 

Seit März 2022 bemüht sich die Stadt Halver intensiv die Hermann-Köhler-Straße in eine Fahrradstraße umzuwandeln, auf der allerdings auch weiterhin Autos fahren dürfen – mit Einschränkungen. Dieses Vorhaben wurde vom Arbeitskreis Radwege auf der Grundlage eines innerstädtischen Schülerradwegekonzeptes empfohlen und war bereits Tagungspunkt im Juni 2021 im Planungsausschuss. Dazu soll eine Radwegeverbindung von der Falkenstraße aus über die Von-Vincke-Straße, die Hermann-Köhler-Straße, die Humboldtstraße und den Pestalozziweg bis zum Schulzentrum erprobt und eingerichtet werden.

 

Normalerweise sind Fahrradstraßen ausschließlich für Fahrräder und E-Scooter gedacht. Für die Hermann-Köhler-Straße ist die Nutzung allerdings auch für Kraftfahrzeug weiterhin möglich. Das wird durch eine zusätzliche Beschilderung geregelt. Das Ganze dient allerdings erst einmal als 450 Meter lange Probestrecke, denn länger ist die Hermann-Köhler-Straße nicht. Eine Smiley-Anlage, zur Geschwindigkeitsdokumentation der Verkehrsteilnehmer wurde inzwischen bereits aufgestellt. Das geht auf einen Vorschlag von Marvin Schüle (CDU) zurück. Bevor das Ganze jedoch in trockenen Tüchern ist, muss die Hermann-Köhler-Straße umgewandelt und neu beschildert werden. Mit der Zustimmung des Planungs- und Hauptausschusses ging das Projekt dann an die Verkehrsbehörde des Märkischen Kreises und an die Polizeibehörde. Diese Behörden müssen zuerst ihr OK dazu geben. Wie Ramona Ullrich, bei der Stadt Halver die zuständige Mitarbeiterin für Radwege im Bauamt, meint, bietet dies auf jeden Fall mehr Schutz für Radfahrer.

 

Mitte September 2022 fehlen allerdings immer noch ein Schild sowie die schriftliche Aussage vom Märkischen Kreis. Kommt es zur Umwandlung der Hermann-Köhler-Straße in eine Fahrradstraße, dann wäre dies die erste ihrer Art im Umkreis bzw. auch im südlichen Märkischen Kreis. Anders als bei Radfahrstreifen und Schutzstreifen (z. B. Hagedornstraße) ist in Fahrradstraßen die gesamte Breite der Fahrbahn für den Radverkehr nutzbar. Bei einer Fahrradstraße haben die Fahrräder Vorrang vor den PKWs – ausgenommen an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, wo rechts vor links gilt. Fahrräder dürfen dann hier auch nebeneinander fahren. Dazu müsste allerdings die Hermann-Köhler-Straße aus der Zone 30 herausgenommen werden. Als Fahrradstraße würden hier dann sowieso nur Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit gelten. PKWs dürfen die Fahrräder weder bedrängen, noch überholen. So müssen Autofahrer geduldig hinter einer Radgruppe herfahren.

 

 

Quellen- und Literaturverzeichnis

 

Austel, Nadja: „Verschärfte Bußgelder: Was sich ab November für Raser ändert“www.come-on.de, 30.10.2021

Hesse, Florian: „Radwege in Halver: Alle Räder stehen still“; www.come-on.de, 30.08.2022

Lorencic, Sarah: „Erste Fahrradstraße im südlichen MK“www.come-on.de, 17.03.2022

Lorencic, Sarah: „Fahrradstraße in Halver: Warten auf das Schild“www.come-on.de, 18.09.2022

Salzmann, Monika: „Stärkere Lobby für Radfahrer: Neuer Club im MK legt direkt los“www.come-on.de, 20.05.2022


 


 
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 22.09.2022 19:30:44 Uhr.




 

 

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