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Armut und Hilfen in Halver

 

Armut auch in Halver

Wie in ganz Deutschland, so gibt es auch in Halver viele Menschen die in Armut leben. Und bundesweit steigt die Zahl der von Armut betroffenen Menschen ständig an. Das betrifft vor allem die Kinder und die ältere Generation. Stichworte dazu sind Kinderarmut und Altersarmut. In Armut geraten kann praktisch jeder. Das passiert beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder geringen Verdiensten wie Teilzeitarbeit oder den sogenannten Minijobs auf 450-Euro-Basis. Daraus resultiert im Alter dann eine nur ganz geringe Rente. Auch die Zeitarbeitsfirmen tragen einen Großteil zur Armut bei. Man kann heute nur sagen, dass Minijobs und Zeitarbeit ein absoluter politischer Flop sind.

Im Jahr 2016 lag die Armutsgrenze bei 987 Euro für Alleinstehende. 2019 liegt sie bereits bei einem Nettoeinkommen von 781 Euro für eine alleinstehende Person und 1.171 Euro für ein Paar. Das bedeutet, dass in Deutschland im Jahr 2019 mehr als 20 % der Bevölkerung als von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen gilt. Statistisch gesehen wären dies 2019 in Halver um die 3.225 Personen.

Im Jahr 2022 steigt die Armut in Deutschland dramatisch an. Inflationsrate bis zu 8 Prozent, Extrem steigende Energiepreise bei Strom, Öl und Gas. Die Regierung ist nicht in der Lage dies in den Griff zu bekommen – im Gegenteil: Sie hat es mit ihrer Politik sogar dazu gebracht. Das Volk muss es jetzt ausbaden. Und wieder einmal trifft es die Armen besonders hart…


Die Tafel

Die erste Tafel wurde im Jahr 1993 in Berlin gegründet. Seitdem haben sie sich zu einer der größten sozialen Bewegungen unserer Zeit in Deutschland entwickelt. Heute gibt es bereits mehr als 940 Tafeln. Zwei Jahre nach der Gründung der ersten Tafel in Berlin wurde 1995 die „Tafel Deutschland e.V.“ als Dachverband gegründet. Er ist der Serviceverband und das Sprachrohr der Tafeln, der ihre Mitglieder professionell unterstützt und ihre Interessen vertritt sowie die Tafel-Ideen nicht nur auf Bundesebene, sondern auch international vertritt und nach außen trägt. Die Tafel-Leitlinie lautet „Lebensmittel retten. Menschen helfen“.

Über einen Zeitraum von sechs Jahren wurden die bedürftigen Bürger in Schalksmühle durch die Lüdenscheider Tafel mitversorgt. Doch dann wurde dies, vor allem auch wegen fehlender bzw. nicht genügend vorhandener Lebensmittel immer schwieriger. Um die Aufgabe der Tafel fortsetzen zu können wurde im Juni 2004 auf Initiative der Damen Erika Ostmeyer, Johanna Hellmich und Astrid Lehmann die Schalksmühler Tafel gegründet.

Diese wurde dann auch von Halveraner Bürgern genutzt. Zu Zeiten von Bürgermeister Dr. Bernd Eicker (Halver) traten die ev. Kirchengemeinde Halver und die Freie ev. Gemeinde Halver mit der Bitte an die Tafel heran, die Versorgung der Halveraner Bürger zu erleichtern. So entstand die Halveraner Tafel als Zweigstelle der Schalksmühler Tafel. Die dortige Freitagsausgabe wurde dabei nach Halver verlegt. Zuerst war die Tafel beim Bürgerzentrum am Park, unter dem ehemaligen Heimatmuseum, in der Von-Vincke-Straße untergebracht. Nach Umzug des Heimatmuseums als Regionalmuseum in die Villa Wippermann und dem Umzug des Bürgerzentrums in die Mühlenstraße 2, musste auch die Tafel Halver mit in die Mühlenstraße 2 umziehen, wo sie sich derzeit befindet.

Ziel der Tafeln in Schalksmühle und Halver ist es, qualitativ noch einwandfreie Lebensmittel sowie auch Dinge des täglichen Gebrauchs, an Bedürftige abzugeben. Solche Bedürftige sind beispielsweise Personen mit einem geringen Einkommen, Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Empfänger von Grundsicherung gemäß SGB XII oder Sozialgeld. Für einen Unkostenbeitrag von zwei Euro gibt es bis zu einer Kiste voll Lebensmittel. Die Abgabemenge richtet sich nach den angemeldeten Empfängern und vor allem auch nach der Menge der vorhandenen Lebensmittel, da nur so viel abgegeben werden können, wie auch vorhanden sind. Ein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel besteht dabei nicht. Für die Mitnahme der Lebensmittel sollten immer geeignete Transportbehälter wie z.B. Taschen mitgebracht werden. Der Aufenthalt bei der Tafel ist nur für die Dauer der Lebensmittelausgabe gestattet. Alkoholkonsum ist auf dem Gelände der Tafel verboten.

Die Tafel Halver-Schalksmühle hat 2022 in kurzer Zeit das Dreifache an Menschen zu versorgen. Alles wird teurer und die Zahl der Bedürftigen immer größer. Die Tafel bekommt immer größeren Zulauf, gleichzeitig aber immer weniger Lebensmittel. Und auch die Zahl der ehrenamtlichen Helfer geht stetig zurück. Hier werden dringend Ersatzkräfte benötigt.

Bedürftige müssen sich bei der Tafel anmelden. Büro: Schalksmühler Tafel e.V., Waldesruh 18, 58579 Schalksmühle, Tel.: 02355-400036, Fax: 02355-400034. Ausgabestelle Schalksmühle: Hälverstraße 78, 58579 Schalksmühle, Tel.: 02355-508563. Lebensmittelausgabe mittwochs von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Ausgabestelle Halver: Mühlenstraße 2, 58553 Halver, Tel.: 0172-6137516, 0173-8009025 und 02355-508563. Lebensmittelausgabe freitags von 13.30 Uhr -15.00 Uhr. Für Fragen steht der Vereinsvorstand zur Verfügung: Erika Ostmeyer (1. Vorsitzende), Tel.; 0173-8009025 und/oder Johanna Hellmich (2. Vorsitzende), Tel.: 02355-6240.

 

Foodsharing

Im August 2019 gründete sich auch in Halver eine Ortsgruppe der Initiative Foodsharing. Dies ist eine interessante Ergänzung zu den sogenannten Tafeln. Während man bei Nutzung der Tafeln eine Bedürftigkeit nachweisen muss, kann beim Foodsharing jeder mitmachen – sogar Millionäre. Foodsharing besteht, anders als bei der Tafel, aus den beiden Tätigkeiten nehmen und geben. Es ist jedoch keine Pflicht, wenn man etwas nimmt, auch etwas geben zu müssen. Die Initiative Foodsharing Halver war auch mit einem Infostand am 3. Oktober 2019 beim Kürbismarkt an der Heesfelder Mühle vertreten. Zum besseren Verständnis der wichtigsten im Foodsharing benutzten Begriffe hier eine kleine Erläuterung:

  • Foodsharing wurde im Jahr 2012 gegründet und startete am 12. Dezember 2012 ursprünglich zuerst als Internetplattform. Ziel ist das Verteilen überschüssiger Lebensmittel und damit die Verhinderung von Lebensmittelverschwendung.
  • Foodsharer sind die Personen, die dieses System nutzen und an den Kontaktstellen Nicht mehr benötigte Lebensmittel abgeben oder auch abholen.
  • Foodsaver sind ehrenamtliche Mitglieder, die die Kontakt- bzw. Ablagestandorte betreuen und bei Händlern und Produzenten Lebensmittel abholen, die wegen geringer Mängel oder dem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) nicht mehr im Handel verkauft werden können aber noch nicht verdorben und deshalb noch bedenkenlos genießbar sind.

Die Ortsgruppe Halver hat derzeit 11 Foodsaver (Stand Dezember 2019). Sie gehört zum Foodsharing-Bezirk Halver-Wipperfürth-Hückeswagen-Radevormwald. Die Teilung der Lebensmittel durch Abgabe und/oder Mitnahme erfolgt als Standort in Halver in einer Garage des Sozialkaufhauses Werkhof in der Frankfurter Straße. Geöffnet ist er zu den regulären Geschäftszeiten des Werkhofs (Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr). Durch Schilder ist ersichtlich, welche Lebensmittel wo hingelegt werden müssen. In der Regel ist mindestens einmal am Tag ein Foodsaver vor Ort um die vorhandenen Lebensmittel zu kontrollieren und/oder neue hinzuzufügen, die bei Supermärkten oder Landwirten abgeholt wurden. Ablegen und abholen können die Nutzer (Foodsharer) die Lebensmittel aber immer.

Wer beim Foodsharing aktiv mithelfen möchte, der kann sich auf der Homepage (https://foodsharing.de/) der Initiative anmelden und dort auch weitere Mitglieder aus der Umgebung finden. Eine Kontaktaufnahme zur Gruppe in Halver ist auch per E-Mail unter v.foersterkoehne@foodsharing.network möglich.

 

Der Werkhof

Der Werkhof als Sozialkaufhaus geht aus einem Kulturprojekt in den 1980er Jahren zurück. Erst mit der Übernahme des städtischen Möbellagers in Hagen, im Jahr 1998, entstand in Hagen-Eckesey in der ehemaligen Villosa-Bonbonfabrik das allererste Sozialkaufhaus Werkhof. Es hatte den Anspruch der Nachhaltigkeit und der Wiederverwendung, sollte auch sozial benachteiligten Menschen eine Hilfe bei Anschaffungen bieten und zusätzlich  auch den vielen Langzeitarbeitslosen eine erste Beschäftigung und Qualifizierung geben. Die Idee fand guten Anklang und schon 2006 wurde ein Sozialkaufhaus Werkhof in Iserlohn eröffnet. Nur ein Jahr später dehnte der Werkhof seine Tätigkeit auf den Märkischen Kreis aus und öffnete 2007 auf dem Wippermann-Gelände in Halver, in den ehemaligen Fabrikräumen der früheren Firma Wippermann, eine neue Zweigstelle. Die offizielle Anschrift des Werkhofs lautet: 58553 Halver, Frankfurter Straße 52. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr. In dieser Zeit ist der Werkhof auch telefonisch unter der Rufnummer (02353) 6679310 zu erreichen.

Das System basiert auf dem Gedanken „Wiederverwendung statt wegschmeißen“. Noch gute gebrauchte Möbel und Haushaltsgegenstände aus Haushaltsauflösungen und Spenden werden in den Werkstätten des Werkhofs aufgearbeitet und in den Verkaufsräumen zum Verkauf ausgestellt. Der ausgeschriebene Preis gilt für eine Woche. Wird das Objekt in dieser Zeit nicht verkauft, wird es auf die Hälfte im Preis reduziert. Nach einer erneuten Woche, in der das Objekt immer noch nicht verkauft wurde, geht es dann für nur noch einen einzigen Euro weg. Davon profitieren vor allem die sozialschwachen Menschen, die von Hartz-IV, Alters- und Kinderarmut betroffen sind.

 

Sozialamt Halver

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Beantragt werden kann die Grundsicherung, wenn eigenes Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreichen. Antragsberechtigte sind Personen, die entweder das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sind und es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Kosten für den Antrag entstehen nicht. Die für den Antrag benötigten Unterlagen sind: Grundantrag, Personalausweis oder Reisepass, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden), Nachweise über Einkommen und Vermögen, Nachweis über Unterkunftskosten. Als Rechtsgrundlage dient das Sozialgesetzbuch (SGB) XII in Verbindung mit SGB I und SGB X.

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
(A-G) Fr. Aldona Weis, Rathaus Halver, Zimmer 3, Thomasstraße 18, 58553 Halver, Telefon 02353-73152. (H-Z) Hr. Bernd Jenke, Rathaus Halver, Zimmer 2, Thomasstraße 18, 58553 Halver, Telefon 02353-73153.

Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen in anderen Lebenslagen. Sozialhilfe richtet sich nach dem 3. Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und stellt den Lebensunterhalt der Personen sicher, die keinen Anspruch auf andere Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld I und II, Ausbildungsförderung usw. haben. und die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können und keine ausreichende Hilfe von anderen (z.B. Unterhaltspflichtigen) erhalten. Weitere Hilfen (z.B. Krankenhilfe, Bestattungskosten etc.) können im Bedarfsfall gewährt werden. Kosten für den Antrag entstehen keine. Die für den Antrag benötigten Unterlagen sind: Vollständige Belege über das Einkommen und Vermögen, Nachweise über die laufende Ausgaben wie Miete, Heizkosten usw. Zusätzliche Unterlagen je nach Einzelfall in Absprache mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter(in). Rechtsgrundlagen sind das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und die Delegationssatzung sowie die Richtlinien des Märkischen Kreises.

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
(A-G) Fr. Aldona Weis, Rathaus Halver, Zimmer 3, Thomasstraße 18, 58553 Halver, Telefon 02353-73152.
(H-Z) Hr. Bernd Jenke, Rathaus Halver, Zimmer 2, Thomasstraße 18, 58553 Halver, Telefon 02353-73153.

Wohngeld als Mietzuschuss: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Den gibt es als Mietzuschuss für die Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes. Es ist unerheblich für die Gewährung, ob sich der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau befindet und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder freifinanziert ist. Antragsberechtigt sind die Mieter einer Wohnung. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von den drei folgenden Faktoren ab: der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens, der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die/der Wohngeldempfänger(in) ist verpflichtet, alle Änderungen der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen. Wohngeld kann grundsätzlich frühestens vom Ersten des Monats an bewilligt werden, in dem der Antrag gestellt worden und bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Für den Antrag entstehen keine Kosten. Die Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
(A-J) Fr. Annika Dellweg, Rathaus Halver, Zimmer 10, Thomasstraße 18, 58553 Halver, Tel.: 02353-73157.
(K-Z) Hr. Frank Kalinowski, Rathaus Halver, Zimmer 1, Thomasstraße 18, 58553 Halver, Tel.: 02353-73151.

Wohngeld als Lastenzuschuss: Wohngeld gibt es als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Antragsberechtigt sind: Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung, Eigentümer einer Kleinsiedlung, Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle, Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts. Voraussetzung ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt. Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: 1. der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, 2. der Höhe des Einkommens, 3. der Höhe der zuschussfähigen Belastung. Kosten für den Antrag entstehen nicht. Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie beim zuständigen Sachbearbeiter. Rechtsgrundlage: Wohngeldgesetz.

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
(A-J) Fr. Annika Dellweg, Rathaus Halver, Zimmer 10, Thomasstraße 18, 58553 Halver, Tel.: 02353-73157.
(K-Z) Hr. Frank Kalinowski, Rathaus Halver, Zimmer 1, Thomasstraße 18, 58553 Halver, Tel.: 02353-73151.

Die hier gemachten Angaben sind auf dem Stand vom 13.12.2019 und stellen lediglich einen groben Überblick dar, der auf verschiedene Möglichkeiten finanzieller Leistungen hinweist. Für weitergehende Informationen besuchen Sie die Homepage der Stadt Halver (www.halver.de) oder wenden Sie sich an eine(n) der hier angegebenen Mitarbeiter(innen) der Stadt. Sie sollten sich auf keinen Fall scheuen einen Antrag zu stellen. Wenn Sie bedürftig sind stehen Ihnen solche Hilfen per Gesetz zu.

 

Die Kleiderkammer Halver

Betrieben wird die Kleiderkammer von der ev. Kirchengemeinde Halver. Organisatorisch zuständig für die Kleiderkammer Halver sind Heidi und Jürgen Heßmert. Die Kleiderkammer befindet sich in der Mühlenstraße 2 in 58553 Halver und ist jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet. (Kontaktmöglichkeiten: Tel.: 02353-137366, E-Mail: gemeindebuero@ev-kirche-halver.de.)

Jeder Bedürftige kann, unabhängig von seiner Herkunft und Religion, in der Kleiderkammer für „kleines Geld“ einkaufen. Es werden Kinderkleidung, Damenkleidung, Herrenkleidung, Schuhe, Handtücher, Tischtücher, Bettwäsche und Gardinen angeboten. Die Preise liegen zwischen 0,25 Euro für Kinderkleidung und 2,50 Euro für Mäntel und Anzüge.

Während der Öffnungszeiten kann auch noch gut erhaltene und saubere Wäsche (Kinderkleidung, Damenkleidung, Herrenkleidung, Schuhe, Handtücher, Tischtücher, Bettwäsche und Gardinen) abgegeben werden. Bitte machen Sie hiervon regen Gebrauch und helfen Sie damit die Armut vor Ort zu bekämpfen! Vier verschiedenen Teams (je 2 bis 4 Frauen) betreuen ehrenamtlich die Kleiderkammer, sortieren die gespendeten Sachen, räumen sie in die Regale und verkaufen sie.

 

Facebook-Gruppe „Halveraner helfen Halveranern“

In der Gruppe wird Gemeinschaft großgeschrieben. Jemand ist in Not geraten und benötigt Hilfe? In welcher Form auch immer (Nahrungsmittel, Kleidung, Haushaltsgeräte, Möbel …): Postet (als Mitglieder) euer Anliegen in der Gruppe oder schreibt einen der Administratoren der Gruppe direkt an (dies ist auch Nichtmitgliedern möglich). Eine Veröffentlichung des Anliegens kann auch anonym erfolgen. Die Mitglieder der Gruppe werden versuchen alle mögliche Hilfe zu leisten.

Es handelt sich um eine „Private Gruppe“. Das bedeutet: Jeder kann die Gruppe finden. Beiträge lesen oder posten können nur Mitglieder der Gruppe. Jeder, der ernsthaftes Interesse hat und helfen möchte (wenn er kann), ist eingeladen Mitglied zu werden. Für alle, die nach ihren Möglichkeiten gerne helfen ist die Mitgliedschaft in der Gruppe ein „muss“. (https://www.facebook.com/groups/444230586428227/)

 

Senioren helfen Senioren

Die Gemeinschaft „Senioren helfen Senioren“ ist eine Initiative der ev. Kirchengemeinde Halver.  Hier finden Senioren, die sich selbst nicht mehr richtig helfen oder gewerbliche Hilfe nicht leisten können Hilfe bei verschiedenen Dingen wie: kleinere Reparaturen im Haushalt, Entsorgung von Altglas, Fahrdienste zum Einkaufen oder zum Arzt bzw. Apotheke oder Krankenhaus. Gefahren wird für eine Fahrpauschale innerorts von 5 Euro und in die Nachbarorte 10 Euro. Ansonsten sind die Dienstleistungen kostenlos. Eventuelle Ersatzteile für Reparaturen müssen natürlich vom Auftraggeber übernommen werden. Weitere Infos bekommen und Kontakte zu den Ansprechpartnern finden Sie hier: https://www.ev-kirche-halver.de/resources/ecics_590.pdf.

  

Die Seniorenfee

Kommerzielle Dienstleistungen zur Alltags-Unterstützung um Ihnen weiterhin das eigene Heim zu erhalten. Wenn die Pflege noch nicht angefangen hat, ist die Seniorenfee sporadisch oder regelmäßig für Sie da und hilft in allen Lebenslagen (Betreuung, Begleitung, Botengänge/Einkaufsservice, Dokumentenservice, Haustierservice, Reparaturen/Renovierung, Schneeräumen, Rasenmähen, Reinigungsservice, Haushüten…). Weitere Infos finden Sie unter http://www.die-seniorenfee.de/. Beratung, Kosten und Terminvereinbarungen bei Carmen Kipper (Kantstraße 10, 58553 Halver, Tel.: 02353-902986 oder Mobil: 0177-6234100, E-Mail: kontakt@die-seniorenfee.de).

 

Beratung in finanziellen Schwierigkeiten

Die ev. Kirchengemeinde Halver bietet Menschen, die in finanzielle Not geraten sind, ein unabhängiges und ehrenamtliches Engagement mit Rat und Tat an, um Ihnen dabei zur Seite zu stehen. Es unterstützt und berät Sie dabei Hugo Kerspe und Heike Herßebroik, die ihre langjährige Berufserfahrung als Bankkaufleute einbringen. Die Beratungsgespräche können bei Ihnen zu Hause oder in den Räumlichkeiten der ev. Kirchengemeinde stattfinden. Diskretion wird ausdrücklich zugesichert. Mehr Informationen oder eine Terminvereinbarung bekommen Sie beim ev. Gemeindebüro (Tel.: 02353-903214) oder bei Hugo Kerspe (Tel.: 0151-55662901).

 

Wöchentliche Mahlzeitendienste

Draut-Foods: Es gibt wöchentlich 10 Menüs (1 Menü Suppe/Eintopf für 4,50 €, 8 Menüs für 5,50 € und 1 Menü Royal für 6,50 €) und ein Maxi Dessert (für 3,60 €) zur Auswahl. Die jeweiligen Gerichte und weitere Informationen finden Sie im Internet unter: https://www.draut-foods.de/. oder monatlich in der „Hof Post“, die Sie als Kunde regelmäßig erhalten. Die Gerichte werden wöchentlich einmal angeliefert. Dies ist in bzw. für Halver in der Regel montags. Bestellungen jeweils bis freitagmittags 12.00 Uhr per Email bei info@draut-foods.de oder kostenlos per Tel.: 0800-4633728.

 

Quellen- und Literaturhinweise

Draut-Foods GmbH: Eigene Homepage, https://www.draut-foods.de/, [12.02.2021]
Ertelt, Axel: „Lidl vs. Werkhof“https://mein-halver.hpage.com, 10.11.2019
Ev. Kirchengemeinde Halver: Kleiderkammer"; Gemeindebrief, Ausgabe 1/2020
Ev. Kirchengemeinde Halver: „Diakonie“https://www.ev-kirche-halver.de/website/de/halver/angebote/diakonie, [12.02.2021]
Foodsharing e.V.: Eigene Homepage; https://foodsharing.de/, [12.12.2019]
Halveraner helfen Halveranern: Facebookgruppe; www.facebook.com, [22.12.2019]
Kath. Kirchengemeinde Halver: „Mahlzeitendienst“https://www.christus-koenig.de/mahlzeitendienst/, [12.02.2021]
Kipper, Carmen: „Die Seniorenfee“http://www.die-seniorenfee.de/, [12.02.2021]
Lorencic, Sarah: „Verschwenden beenden“; Allgemeiner Anzeiger, 12.12.2019
Lorencic, Sarah: „Sie schaffen es nicht mehr alleine: Immer mehr Familien müssen zur Tafel“www.come-on.de, 06.08.2022
Salzmann, Monika: SPD diskutiert Altersarmut“; www.come-on.de, 26.10.2016
Stadt Halver: Eigene Homepage; www.halver.de, [13.12.2013]
Statista Research Department: „Einkommensgrenzen zur Einstufung in Arm und Reich für Singles und Paare auf Basis des monatlichen Nettoeinkommens“de.statista.com, 09.09.2019
Tafel Deutschland: Eigene Homepage; https://www.tafel.de/, [13.12.2019]
Tafel Schalksmühle: Eigene Homepage; www.schalksmuehler-tafel.de, [12.12.2019]
Tafel Schalksmühle: Info-Flyer 1 bis 3, www.schalksmuehler-tafel.de, o.J.
Wikipedia: „foodsharing.de“de.wikipedia.org, 14.09.2019
 

Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 29.10.2022 14:58:57 Uhr.


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